Es werden die Werkzeuge des Arbeitsschutzes genutzt, um eine integrative Lösung für die IT, den Betreiber der Elektroanlage und das Facility Management zu schaffen. Die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV beschreibt und dokumentiert in sechs Schritten alle notwendigen Maßnahmen und Prozesse. Dabei wird der Arbeitsplatz im Whitespace mit seinen individuellen Gefährdungen betrachtet. Diese werden beurteilt und Arbeits- und Gesundheitsschutz-Maßnahmen festgelegt. Die zentrale Maßnahme ist die Substitution des RCD (Fehlerstromschutzsschalters) durch einen RCM mit Monitoring und einem lokalen Alarmgeber. Sie benötigt jedoch zwingend weitere Prozesse: zur Unterweisung der Mitarbeiter und Servicefirmen, zur Fehlerbehebung, zur Fortschreibung. Denn diese Maßnahme kann nur als Ganzes sicher funktionieren. Mit der Gefährdungsbeurteilung kann eine Abweichung von der elektrischen Sicherheitsnorm VDE 0100-410 im Bereich der Rechenzentren verantwortet werden. Die Vorgehensweise bindet die Arbeitssicherheit mit ein und stellt den Einsatz der Technik mit organisatorischen Maßnahmen auf eine gemeinsame Verantwortlichkeit. Bei fachlichem und korrektem Umgang steht die Gefährdungsbeurteilung nicht im Widerspruch zur geforderten Stromversorgung für Server im Rechenzentrum. Anhand der hier beschriebenen sechs Schritte kann eine mögliche, praxisrelevante Vorgehensweise und das Zusammenspiel dieser konträren Thematiken dargestellt werden. Das Beispiel einer erfolgreichen Realisierung in einem Rechenzentrum zeigt die Praxistauglichkeit.
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